Beleuchtungsanforderungen für landwirtschaftliche Traktoren und Anhänger

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May 01, 2023

Beleuchtungsanforderungen für landwirtschaftliche Traktoren und Anhänger

09. Mai 2023 Die Beleuchtung ist verdeckt oder funktioniert nicht oder es werden Arbeitsscheinwerfer verwendet

09. Mai 2023

Verdeckte oder nicht funktionierende Lichter oder die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern auf der Straße können Unfälle verursachen. Wir haben einen Leitfaden zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungsanforderungen für Traktoren und Anhänger zusammengestellt, damit Sie sicher auf der Straße unterwegs sind.

Verwenden Sie diese Quicklinks, um zu Informationen über Folgendes zu springen:

Traktoren sollten haben:

Fahrzeuge, die nach 1986 gebaut wurden und über 24 km/h fahren, benötigen Abblendlicht, Blinker und Warnblinkanlage.

Fahrzeuge, die nach 1986 gebaut wurden und über 40 km/h fahren, benötigen zwei rote Bremsleuchten.

Traktoren höherer Spezifikation, sogenannte Schnelltraktoren, dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 Meilen pro Stunde fahren. Solche Traktoren werden nach einer höheren Konstruktionsspezifikation gebaut, einschließlich Vorder- und Hinterachsfederung und einer Bremswirkung von mindestens 50 %.

Sie müssen über Bremsleuchten, Abblendlicht, Fernlicht, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage und Nebelschlussleuchte verfügen.

Darüber hinaus gibt es Vorschriften zur Höhe der Lampen und Reflektoren vom Boden, zum Abstand zur Fahrzeugseite, zu Sicherheitsabständen und zu den Abmessungen der Lampen.

Diese werden normalerweise vom Traktorhersteller berücksichtigt. Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, das Fahrzeug in irgendeiner Weise verändert haben oder Lichter einbauen müssen, um verdeckte oder verdeckte Lichter am Zugfahrzeug auszugleichen, können Sie sich an NFU CallFirst wenden 0370 845 8458.

An allen Fahrzeugen und Anhängern sind gelbe Kennleuchten erforderlich, wenn sie nicht schneller als 25 Meilen pro Stunde fahren und auf einer unbeschränkten Schnellstraße gefahren werden.

Leuchtfeuer müssen in der Lage sein, einen blinkenden oder rotierenden Lichtstrahl über 360 Grad auszusenden, und jedes Warnfeuer muss so angebracht werden, dass sich die Mitte der Lampe mindestens 1,2 m über dem Boden befindet.

Das von der Bake ausgestrahlte Licht muss von jedem Punkt aus sichtbar sein, der sich in angemessener Entfernung von dem von ihr gezogenen Fahrzeug oder Anhänger befindet. Das bedeutet, dass es von vorne, hinten und von den Seiten eines Traktors oder Anhängers sichtbar sein muss.

Auf keinen Fall darf eine einseitig gerichtete Leuchte eingebaut werden, die mit einer Signalleuchte verwechselt werden könnte.

Anhänger müssen über rote Schlusslichter (Rücklichter) verfügen, außerdem sollten sie über zwei rote Rückstrahler und eine Kennzeichenbeleuchtung verfügen.

Der Anhänger sollte außerdem über Kontrollleuchten verfügen, es sei denn, der Anhänger wurde vor dem 1. Oktober 1990 gebaut.

Es besteht keine Verpflichtung, an Anhängern Bremsleuchten (Bremslichter) anzubringen, diese sollten jedoch eingebaut werden, wenn die vorgeschriebenen Bremsleuchten an der Zugmaschine verdeckt sind.

Es wird dringend empfohlen, Bremsleuchten und Blinker am Anhänger anzubringen und unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen funktionsfähig zu halten. Jedes Jahr kommt es zu vielen Unfällen, bei denen Fahrer beim Überholen von Traktoren nicht erkennen, wann ein Anhänger nach rechts abbiegen wird.

Der Anhänger muss mit vorderen Positionsleuchten ausgestattet sein, wenn der Anhänger mehr als 1,6 Meter breit oder weniger als 2,3 Meter lang ist und vor dem 1. Oktober 1985 zum ersten Mal verwendet wurde.

Wenn der Anhänger länger als 5 Meter ist, sollten Sie alle 3 Meter seitliche Retro-Reflektoren anbringen.

Kraftfahrzeuge sollten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht auf der Straße stehen bleiben, es sei denn:

Zugmaschinen und Anhänger müssen in Fahrtrichtung des Verkehrsflusses ausgerichtet sein und alle vorgeschriebenen Lichter (einschließlich vorderer und hinterer Positionsleuchten sowie hinterer Kennzeichenleuchten) müssen beim Parken zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang leuchten. Wenn die Anhänger ohne Zugmaschine geparkt werden, müssen sie zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang ständig mit Positionsleuchten vorne und hinten ausgestattet sein und leuchten.

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